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Detektiv-Kosten 







Grundsätzlich unterliegen die Honorare der freien Vereinbarung mit dem Kunden.




Sind Detektivkosten erstattungsfähig?

Detektivkosten sind erstattungsfähig, sofern der Einsatz einer Detektei der Klärung eines Sachverhaltes dient und vor allem im Verhältnis zum Streitwert steht. Die Kosten für den Einsatz der Detektei können dem Verursacher des Schadens in Regress gestellt werden, wenn der Einsatz der Detektei gerechtfertigt ist.

Wer trägt die Kosten für einen Detektiv?

Wenn eine Observation entscheidende Beweise in einem Rechtsstreit liefert, welche die gegnerische Seite belasten, bzw. die Stellung des Auftraggebers entscheidend verbessern, sind die Kosten in der Regel von der gegnerischen Seite zu tragen, bzw. zu erstatten. Hierzu sollte jedoch vor einer Auftragserteilung ein fachkundiger Rechtsanwalt konsultiert werden und nicht der Bekannte vom Stammtisch, der meint, dass das schon in Ordnung ginge, weil er es mal im Kino so gesehen habe. Wir sind nicht berechtigt, diesbezüglich eine Rechtsberatung durchzuführen.

Kann ich Detektivkosten erstattet bekommen, obwohl die Ermittlungen vor dem Prozess in Auftrag gegeben wurden?

Detektivkosten für die Beschaffung von Beweismaterial für eine erfolgreiche Prozessführung sind ebenfalls erstattungsfähig, wenn diese nicht einfacher oder kostengünstiger zu beschaffen sind. Ein detaillierter Ermittlungsbericht und die dazugehörige Rechnung legen jedoch in den meisten Fällen dar, dass die Ermittlungen verhältnismäßig und somit gerechtfertigt sind.

Wer trägt die Detektivkosten in Unterhaltsstreitigkeiten?

Bei Unterhaltsstreitigkeiten sind Detektivkosten erstattungsfähig, wenn z. B. der Unterhaltsberechtigte Einkommen oder Daten zu tatsächlichen Vermögensverhältnissen verschweigt. In solchen Fällen sollte jedoch die Regelmäßigkeit des Einkommens und der damit verbundenen Tätigkeit, sofern ausgeübt, dokumentiert und somit gerichtsfest bewiesen werden.

Arbeiten Sie auf Erfolgbasis?

Der Erfolg einer Ermittlung hängt von Vorgängen ab, welche der Ermittler vorab nicht kennt und auch nicht beeinflussen kann. Wenn der verdächtigte Arbeitnehmer mit seinem Krankenstand keine unberechtigte Lohnfortzahlung anstrebt, haben wir dennoch unsere Arbeit getan, dies zu beweisen. Wenn sich die Ehefrau nicht mit dem Gärtner trifft, sind wir dennoch unserem Auftrag nachgekommen, dies zu überprüfen.

In solchen Fällen mit einem Erfolgshonorar zu arbeiten wäre unzweckmäßig, da jeder einfach mal auf gut Glück seinen Partner, seinen Angestellten und bei der Gelegenheit auch mal seine Schwiegermutter überwachen lassen würde, man müsste ja eh nur zahlen, wenn etwas vorfällt. Nein, wir zahlen schließlich auch für die Durchsicht in der Kfz-Werkstatt, wenn wir den Verdacht haben, dass etwas nicht stimmt oder? Das Ergebnis unserer Arbeit kann sowohl positiv als auch negativ ausfallen, gearbeitet wurde in jedem Fall.



 

 
 

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