AGB

   
 


 

 

Home

Privat

Wirtschaft

Kosten

FAQ

Ausbildung und Zertifikate

Detektiv-Urteile

AGB

Impressum

Kontakt

 


     
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Detektei Dieter Wolf und ihren Auftraggebern.
  2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den ihm erteilten Auftrag mit Sorgfalt zu erledigen.
  3. Die Art und Weise der Durchführung des erteilten Auftrags bestimmt allein die Detektei Dieter Wolf nach pflichtgemäßem Ermessen, mit einem oder mehreren Sachbearbeitern.
  4. Für Aufträge, die eine gefahrgeneigte Leistung beinhalten, kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmerin entsprechend der Gefahrenzuerkennung ein prozentualer Risikozuschlag vereinbart werden. Berechnungsgrundlage des prozentualen Risikozuschlages ist das Volumen des Zeithonorars, einschließlich etwaiger Zeitzuschläge.
  5. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist hinsichtlich der Leistung ein Dienstvertrag gem. §§ 611 ff BGB. Ein bestimmter Erfolg der Dienste des Auftragnehmers wird nicht geschuldet.
  6. Der Auftragnehmer unterliegt der Schweigepflicht mit Ausnahme der Wahrung berechtigter eigener Interessen. Dies gilt auch für Mitarbeiter und Angestellte des Auftragnehmers.
  7. Soweit nicht anders vertraglich vereinbart, verpflichtet sich die Detektei Dieter Wolf, mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstellen. Dieser Bericht wird in gerichtsverwertbarer Form erstellt. Die Aushändigung des Berichtes erfolgt schnellstmöglich nach Auftragsbeendigung. Zwischenberichte können täglich in fernmündlicher Form angefordert werden. Fernmündliche Auskünfte sind jedoch ohne jede Gewähr und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Detektei Dieter Wolf behält sich jederzeit das Recht vor bei bekannt werden von Zahlungsschwierigkeiten des Auftraggebers den schriftlichen Bericht erst nach vollständigem Rechnungsausgleich an den Auftraggeber auszuhändigen. Dies gilt auch bei ScheckRetouren, welche für die Auftragsanzahlung angenommen wurden.
  8. Wird die Detektei Dieter Wolf infolge Ausführung des Auftrags in Prozessen oder sonstige Verfahren durch Anhörung oder schriftliche Berichterstattung in Anspruch genommen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitaufwand und die Auslagen gemäß den Sätzen der Detektei Dieter Wolf zu vergüten. Vom Gericht für die Inanspruchnahme gezahlte Entschädigungen sind auf die Vergütung der Detektei Dieter Wolf anzurechnen.
  9. Alle erteilten Berichte bleiben das unveräußerliche Eigentum der Detektei Dieter Wolf .
  10. Alle Berichte werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt, sind nur für den Auftraggeber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln.
  11. Der Auftraggeber allein ist haftbar bei Weitergabe von Berichten und Mitteilungen an Dritte. Schadenersatzansprüche jeder Art sind in diesem Falle vom Auftraggeber gegen den Auftragnehmer ausgeschlossen. Darüber hinaus hat der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen und zwar einschließlich etwaiger entstehender Prozesskosten.
  12. Ergibt sich im Laufe der Durchführung eines Auftrages eine Interessenkollision, so darf der Auftragnehmer den Auftrag zurückgeben.
  13. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten des Auftragnehmers.
  14. Der Auftraggeber kann jederzeit, der Auftragnehmer nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, kündigen.
  15. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat der Auftragnehmer Anspruch auf Zahlung der bis dahin entstandenen Kosten gemäß seinen Sätzen.
  16. Der Auftrag endet mit seiner Zweckerfüllung oder mit der im Vertrag zeitlich festgelegten Befristung. Unwahre Angaben des Auftraggebers, Aufträge die eine strafbare Handlung beinhalten oder zu einer solchen führen, berechtigen die Detektei Dieter Wolf zur Kündigung wenn eine solche erkennbar wird. Bereits gezahlte Honorargebühren werden in diesem Fall nicht zurückerstattet.
  17. Die Erledigung des Auftrages kann von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht werden (zurzeit 50% vom Auftragsvolumen). Ist dieser Vorschuss verbraucht und stellt der Auftraggeber weitere Mittel nicht zur Verfügung, kann die Arbeit unterbrochen werden.
  18. Ausgehandelte Pauschalhonorare werden sofort bei Vertragsunterzeichnung fällig!
  19. Eine Kündigung von Verträgen mit Pauschalhonoraren ist jederzeit durch den Auftraggeber möglich aber die Abrechnung erfolgt dann nach den jeweiligen gültigen Stundensatz der Detektei Dieter Wolf.
  20. Entsteht der Detektei Dieter Wolf bei der Ausführung des Auftrags auftragsbezogene Nebenkosten (z.B. Erstellung von Gutachten, Bestellung von Sachverständigen, Gebühren bei Ämtern, Behörden, Telefon, Portoauslagen, Kosten für Besuche von Kinovorstellungen, Restaurants, ortsübliche Trinkgelder, Taxi, Bus und Bahnfahrten oder ähnliches), so gelten diese bis zu einer Höhe von 100,00 Euro durch den Auftraggeber vorbehaltlos akzeptiert; auch ohne detaillierten Kostennachweis. Überschreiten die Nebenkosten diesen Betrag, so ist ein detaillierter Kostennachweis durch die Detektei Dieter Wolf erforderlich .Ausgenommen von der Nachweisregelung sind Geldleistungen für Informanten sowie Vertrauensspesen. Hotelübernachtungen werden nach tatsächlichen Kosten und gegen Vorlage der Originalrechnung abgerechnet.
  21. Die Rechnungen können 14tägig erstellt werden und sind nach Erhalt und ohne jeden Abzug zu begleichen.
  22. Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars in Verzug, schuldet er der Detektei Dieter Wolf für die Dauer des Verzugs Verzugszinsen in Höhe v. 13 Prozent jährlich. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine pauschale Gebühr von 5,00 Euro erhoben.
  23. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Tätigkeit des Auftragnehmers in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden oder Dritte tätig werden zu lassen.
    Der Auftraggeber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er keine staatsgefährdenden oder gesetzwidrigen Ziele mit dem Auftrag verfolgt und die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Detektei Dieter Wolf anerkennt.
    Der Auftraggeber erhält eine Ausfertigung des Vertrages und der AGBs. Verzichtet der Auftraggeber auf die Aushändigung, hat er trotzdem keinen Anspruch auf Einrede der Unkenntnis. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages benötigen der schriftlichen Form. Das gleiche gilt auch für die Abbedingung dieser Klausel. Der Auftraggeber bestätigt mit der Vertragsunterzeichnung gleichzeitig, im Namen des Auftraggebers unterschriftsberechtigt bzw. unterschriftsbevollmächtigt zu sein. Bei mehreren Auftraggebern haftet jeder Einzelne gesamtschuldnerisch für die Forderung der Detektei Dieter Wolf.

 

 

32, Abs. 2 Bundesdatenschutzgesetz

Die Übermittlung von personenbezogenen Daten ist zulässig, wenn der Empfänger ein berechtigtes Interesse an ihrer Kenntnis glaubhaft dargelegt hat. Die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses und die Mittel für ihre glaubhafte Darlegung sind aufzuzeichnen.

Sollten einzelne Positionen der vertraglichen Übereinkunft ganz oder teilweise der Rechtswirksamkeit ermangeln, oder nicht durchgeführt werden, so sollen dennoch die übrigen Positionen wirksam bleiben. 


Gerichtsstand


Bei Aufträgen aus dem Ausland gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Als Gerichtsstand und Erfüllungsort gilt der Sitz der Detektei Dieter Wolf

 
 Haftungshinweis


Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle zum Zeitpunkt der Verlinkung übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links.
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

 

Stand: 17 Februar 2010

 

 


AGB zum Download

 
 

Heute waren schon 1 Besucher (1 Hits) hier!

 

 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden